Geldauflagen für mehr Artenvielfalt und Bildung
Geldauflagen sind für uns ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Projekt. Geldauflagen, die der GNA-Stiftung Mensch und Natur von Strafgerichten, Staats- und Amtsanwaltschaften sowie Finanzämtern zugewiesen werden, unterstützen unsere vielfältiges Engagement zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Als Strafrichter*in und Staatsanwalt*in tragen Sie somit dazu bei, die Umweltbildung der GNA-Stiftung Mensch und Natur nachhaltig zu sichern.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung von Geldauflagen wichtig sind:
- Gemeinnützigkeit
- schnelle und transparente Abwicklung gemäß aller Datenschutzbestimmungen
- sofortige Benachrichtigung über Höhe und Verwendung eingehender Zahlungen
- Benachrichtigung zu noch ausstehenden Zahlungen und/oder Zahlungsverzug
- keine Ausstellung von Spendenquittungen
- ausschließliche Verwendung der Gelder für unseren Satzungszweck
Die GNA-Stiftung Mensch und Natur ist in folgenden Bundesländern als gemeinnützige Einrichtung gelistet, die berechtigt ist, Geldauflagen zu erhalten:
- In Hessen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit der Listennummer: 11950.
- In Nordrhein-Westfalen bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf unter der Kennziffer: E – 07642.
Geldauflagen sind ein Zeichen Ihres Vertrauens in uns.
Dafür danken wir Ihnen herzlich!