Geldauflagen für mehr Artenvielfalt und Bildung

Geldauflagen sind für uns ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Projekt. Geldauflagen, die der GNA-Stiftung Mensch und Natur von Strafgerichten, Staats- und Amtsanwaltschaften sowie Finanzämtern zugewiesen werden, unterstützen unsere vielfältiges Engagement zum Erhalt der biologischen VielfaltAls Strafrichter*in und Staatsanwalt*in tragen Sie somit dazu bei, die Umweltbildung der GNA-Stiftung Mensch und Natur nachhaltig zu sichern.

 

Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung von Geldauflagen wichtig sind:

  • Gemeinnützigkeit
  • schnelle und transparente Abwicklung gemäß aller Datenschutzbestimmungen
  • sofortige Benachrichtigung über Höhe und Verwendung eingehender Zahlungen
  • Benachrichtigung zu noch ausstehenden Zahlungen und/oder Zahlungsverzug
  • keine Ausstellung von Spendenquittungen
  • ausschließliche Verwendung der Gelder für unseren Satzungszweck 

 

Die GNA-Stiftung Mensch und Natur ist in folgenden Bundesländern als gemeinnützige Einrichtung gelistet, die berechtigt ist, Geldauflagen zu erhalten:

  • In Hessen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit der Listennummer: 11950.
     
  • In Nordrhein-Westfalen bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf unter der Kennziffer: E – 07642.

 

Geldauflagen sind ein Zeichen Ihres Vertrauens in uns.

Dafür danken wir Ihnen herzlich!