Bußgelder

Eine wichtige Einnahmequelle gemeinnütziger Organisationen

 

Bei Bußgeldern handelt es sich nicht um Spenden, sondern um Geldbußen, zu deren Zahlung Privatpersonen oder Unternehmen - per Gerichtsurteil oder durch einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft - verpflichtet sind.

 

Einmal im Jahr erstellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M.
eine Liste der Einrichtungen, die als Empfänger von Geldauflagen und Geldbußen in Betracht kommen. Diese Liste dient allen hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften als Information - sie stellt keine

Empfehlung dar. Denn Gerichte und Staatsanwaltschaften bestimmen in freier Entscheidung den Empfänger einer Geldauflage oder Geldbuße.

 

In der Liste der Einrichtungen, die “als Empfänger von Geldauflagen und Geldbußen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen in Betracht kommen können”, ist die Gesellschaft für Naturschutz und Auen- entwicklung seit 2003 beim OLG Frankfurt a. M. unter der fortlaufenden Nr. 7536 registriert. 

 

Auf die richtige Bußgeldverwaltung kommt es an

 

Die Verwaltung der Bußgelder beinhaltet die Überwachung und Bestätigung der Zahlungseingänge und stellt gerade für kleinere Organsiationen einen erheblichen Aufwand dar, der sich aber lohnt!

 

Die Bußgelder sind satzungsgemäß zu verwenden. Neben einem Rechen-schaftsbericht sind dem OLG auch einmal im Jahr eine genaue Aufstellung der eingegangenen Geldbeträge vorzulegen.

 

Wir bedanken uns ganz herzlich für die Zuweisung von Bußgeldern, ohne die unsere wichtige Naturschutz- und Bildungsarbeit nicht möglich wäre!